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July 29 2010
“ Microsoft wurde in der Kategorie "Most Epic FAIL" geehrt. Ein Fehler im XSS-Filter (Cross Site Scripting) des Internet Explorer 8 ermöglichte genau das, was der Filter verhindern sollte: Cross Site Scripting – auf Seiten, die eigentlich sicher waren. ”— Schwachstellen-Oscars verliehen | heise Security
Oh suuuuuper: Die EU-Kommission möchte auch IBAN für ...
Die EU-Kommission fällt seit Jahren nur dadurch auf, einen bürgerfeindlichen Vorschlag nach dem nächsten zu machen. Außer der Contentmafia gibt es niemanden, der es so deutlich darauf abgesehen hat, sich als Feindbild zu positionieren.
Geht schon wieder los: Thüringens Innenminister Peter ...
Was zum Lachen: Deutschlandfunk-Interview mit Horst ...
Man muss sich doch generell fragen: Was bleibt denn überhaupt heute noch geheim? Ob das jetzt im Kriegsfall ist, ob das Bankenkonten sind, was immer.Das war ja zu erwarten, dass das die Hauptbefürchtung der CDU ist, dass ihre schwarzen Konten auffliegen könnten :-)
Money Quote 2:
Wie wollen Sie denn noch geheime Aktionen durchführen, wie will Politik oder Militär strategische, taktische Entscheidungen vorbereiten, wenn man heute immer damit rechnen muss, dass es irgendwo jemanden gibt, der über elektronische Instrumente solche Informationen vermarktet? Das mag zwar die Öffentlichkeit interessieren, die Politik ist nur aufgefordert und das Militär ist aufgefordert, nur das zu tun, was rechtens ist, denn sie müssen heute - und darin liegt, wenn Sie so wollen, der Vorteil der Veröffentlichung - damit, wenn es öffentlich wird, auch akzeptabel bleiben.Äh... das erinnert ein bisschen an Loriots grandiose Rede. *verhaspel* *stammel* Und er hat ja völlig Recht! Das ist ja eine Schande, wenn sich Politik und Militär plötzlich nur noch rechtens verhalten dürfen!1!!
Wikileaks scheint immerhin frischen Wind um unsere ...
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Klassenlotterie Prokopp
Und das nächste Ölproblem in den USA: eine Pipeline ...
Oh und wisst ihr, wo BP als nächtes eine Tiefseebohrung macht? Im Mittelmeer. Aber das ist völlig ungefährlich, müsst ihr wissen. Sie bohren da nur 250 Meter tiefer als im Golf von Mexiko.
Das wird euch jetzt sicher genau so überraschen wie ...
Für den Fall, dass er vor Gericht scheitere, wolle Glietsch das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Berliner Versammlungsgesetz zu erlassen, das der Polizei das Filmen von friedlichen Demonstrationen erlaubt.Zum Kotzen! Wi-der-lich. Und um euch mal zu zeigen, wie weit unbelastet von Sachkenntnis sich da aus dem Fenster lehnt, empfehle ich den Herrn Stadler als Lektüre. Der erklärt nämlich, dass das Versammlungsgesetz ein Bundesgesetz ist, und das Berliner Abgeordnetenhaus da gar nichts abweichend regeln kann. Die Kommentare unter dem Posting sehen das anders. Unabhängig davon wäre jetzt ein guter Moment, diesen Glietsch mal in die Frühpension zu schicken. Als Polizeipräsident ist so jemand ja wohl offensichtlich nicht tragbar, schon gar nicht in der Hauptstadt.
Auf Twitter gibt es gerade ein spannendes Internethumormeme ...
Das spannende daran ist, dass die Tweets dort die USA als das Imperium darstellen, nicht als die Rebellen. Soviel Selbsterkenntnis hätte ich an der Stelle nicht erwartet. So heißt es dort, Sturmtruppen seien beim Feuern auf unbewaffnete Zivilisten gefilmt worden, auf dem Todesstern seien die Ausschreibungsregeln verletzt worden, Admiral Ackbar sei schon vor dem Angriff über die Falle informiert gewesen, und Alderaan habe an Massenvernichtungswaffen gebaut.
Oh noes: Die Wikileaks-Daten sollen angeblich doch ...
Die Polizei, dein Freund und Helfer: Bereitschaftspolizisten ...
Schmunzler des Tages: Webdesign ist eine der Stärken ...
VZBV zu DE-Mail: Nachteile für Verbraucher überwiegen deutlich
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich den DE-Mail-Gesetzentwurf angeschaut und diesen aus Sicht der Verbraucherrechte kommentiert. Das Fazit sieht nicht gut für De-Mail aus, die Nachteile für die Verbraucher “überwiegen deutlich”.
Zusammenfassung der Forderungen / Empfehlungen
* Die Vorschriften im De-Mail-Gesetz müssen technikneutral formuliert sein.
* Eine Sicherheit, ein Datenschutz und eine Vertrauenswürdigkeit einer rechtverbindlichen elektronischen Kommunikation mittels De-Mail kann nur durch eine gesetzlich verbindliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht werden.
* Ohne weitere Konkretisierung der wesentlichen gesetzlichen Anforderungen ist der Verzicht auf eine Verordnungsermächtigung problematisch.
* Der De-Mail Nutzer muss ein Recht auf die Vergaben einer (oder mehrerer) pseudonymer Adressen haben. Die Vergabe einer pseudonymen De-Mail Adresse muss unabhängig von der Vergabe einer De-Mail-Adresse mit Angabe des Klarnamens möglich sein.
* Die Nutzung eines De-Mail-Dienstes darf nicht von einer Veröffentlichung der Nutzerinformationen im Verzeichnisdienst abhängig gemacht werden. Dieses Kopplungsverbot muss uneingeschränkt gelten.
* Die Verbraucher/ Bürgen müssen vom Diensteanbieter schon zum Zeitpunkt der Beantragung und nicht erst, wie im Entwurf vorgesehen, “vor der ersten Nutzung des De-Mail-Dienstes” über die Rechtsfolgen und Kosten der Nutzung eines De-Mail-Dienstes umfassend informiert werden. Die Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationen durch den Nutzer muss stets schriftlich erfolgen.
* Mail-Adressen akkreditierter Diensteanbieter müssen sich eindeutig von denen nicht-akkreditierten Dienstanbieter unterscheiden lassen. Hierzu ist eine für alle De-Mail-Diensteanbieter verbindliche einheitliche Kennzeichnung der De-Mail-Adressen erforderlich.
* Die spezifischen datenschutzrechtlichen Vorschriften im Gesetz dürfen sich nicht nur auf die reinen Transport der Nachrichten beschränken. Sie müssen sich auf den gesamten Verfahrensprozess beim Dienstanbieter erstrecken.
* Die Nutzung eines De-Mail-Dienstes darf nicht von dem Einverständnis des Nutzers in die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte etwa zu Werbezwecken abhängig gemacht werden (Kopplungsverbot).
* Angesichts bestehender Identitätsbestätigungsdienste und vergleichbarer Möglichkeiten zur zuverlässigen Identitätsbestätigung erscheint ein weiteres (kostenträchtiges) System überflüssig. Der Identitätsbestätigungsdienst sollte im Gesetz gestrichen werden.
* Unternehmen, die nachweislich illegale Geschäfte mit Verbrauchern im Internet betreiben, muss der gesetzliche Auskunftsanspruch wirksam verwehrt werden. Unabhängig davon muss es ein allgemeines Anhörungsrecht des Betroffenen vor einem etwaigen Offenlegen eines Pseudonyms geben.
* Staatlich akkreditierten Diensteanbieter sollten eine einheitliche und verbindlich zu verwendende Kennzeichnung erhalten. Jegliche anlehnende Werbung und Kommunikation nicht akkreditierter Diensteanbieter wäre zu untersagen.Fazit
Unter Hinweis auf das Signaturgesetz, nach Abwägung der verfahrensbedingten und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Gesetzesvorhabens für die Verbraucher / Bürger und nach der Prüfung der einzelnen Regelungen im Referentenentwurf kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu dem Schluss, dass die damit für den Verbraucher/ Bürger verbundenen Folgenwirkungen und Nachteile etwaige Vorteile deutlich überwiegen. Der Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung wird daher abgelehnt.
Der uneinsichtige Polizeipräsident
Vor einigen Tagen hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das der Berliner Polizei die Anfertigung von Filmaufnahmen bei friedlichen Demonstrationen untersagt, für Aufsehen gesorgt. Und dies obwohl das Gericht damit nur die ohnehin eindeutige Rechtslage bestätigt hat.
Der Berliner Polizeipräsident hat dennoch angekündigt, sich nicht an das Urteil halten zu wollen, Berufung zum Oberverwaltungsgericht einzulegen und notfalls das Berliner Abgeordnetenhaus aufzufordern, ein Versammlungsgesetz zu schaffen, das der Polizei das Filmen während friedlicher Demonstrationen erlaubt. Das berichtet der Tagesspiegel.
Die Aussagen des Polizeipräsidenten Glietsch sind in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Es steht ihm natürlich frei, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wenngleich der Urteilsspruch nur der klaren gesetzlichen Regelung von §§ 12a, 19a VersG folgt.
Nachdem es sich beim Versammlungsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, das die hier streitige Frage bereits abschließend regelt, verfügt das Berliner Abgeordenetenhaus überhaupt nicht über die Kompetenz eine abweichende gesetzliche Regelung zu treffen. Eine solche Regelung wäre aber, unabhängig von der Frage der Gesetzgebungskompetenz, auch nicht mit Art. 8 GG vereinbar. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verbietet anlassunabhängige Filmaufnahmen während friedlicher Versammlungen. Dass die Praxis der Polizeibehörden oft anders aussieht, ändert an dieser Rechtslage nichts.
Das Berliner Abgeordnetenhaus sollte sich daher eher Gedanken darüber machen, ob ein Polizeipräsident, der öffentlich derartig verfassungsferne Rechtsansichten äußert und seine Beamten zu rechtswidrigem Verhalten anhält, für die Hauptstadt weiterhin tragbar ist.
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